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Kinderrechte

Jedes Kind ist eine eigenständige Persönlichkeit mit unveräußerlichen Rechten. Die Kinderrechte, verankert in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), bilden das ethische und juristische Fundament unserer pädagogischen Arbeit. Sie garantieren jedem Kind weltweit das Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung.

Für die frühkindliche Bildung bedeutet dies: Kinder sind aktive Subjekte ihrer Entwicklung. Wir als pädagogische Fachkräfte haben den Auftrag, diese Rechte im Kita-Alltag nicht nur zu achten, sondern aktiv zu leben, durch echten Kinderschutz, gezielte Entwicklungsförderung und gelebte Partizipation in der Kita. Die Kenntnis und Umsetzung dieser Rechte ist ein Ausdruck professioneller pädagogischer Haltung. Insbesondere das Recht auf Beteiligung macht die Kinder zu Ko-Konstrukteuren ihrer Lernumwelt und erfordert eine offene Dialogkultur in der Einrichtung. Die Konvention verpflichtet uns, die Würde des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen und seine Bedürfnisse als Maßstab aller Entscheidungen zu sehen. Daher ist die kontinuierliche Reflexion der eigenen Praxis anhand der UN-KRK unerlässlich, um jedem Kind optimale Entwicklungs- und Bildungschancen zu ermöglichen. Durch die aktive Umsetzung der Kinderrechte gestalten wir Kitas zu demokratischen Lebensorten, die Kinder auf eine verantwortungsvolle Teilhabe in der Gesellschaft vorbereiten.

Bezug zur Reggio Pädagogik

Die Reggio Pädagogik entstand bereits vor der offiziellen internationalen Formulierung der Kinderrechte und ist dennoch in besonderem Maße mit deren Inhalten und Grundsätzen verbunden. Viele pädagogische Prinzipien der Reggio-Philosophie spiegeln die Rechte und Bedürfnisse von Kindern wider und setzen sie tagtäglich praktisch um.

Die Reggio Pädagogik sieht das Kind als aktiven, kompetenten Mitgestalter seiner Bildung und Umgebung, ein zentraler Gedanke, der den Grundsatz der Kinderrechte nach Schutz, Förderung und Mitbestimmung direkt aufgreift.
Beispiel: Kinder erhalten Raum für eigene Ideen, können Projekte initiieren und an Entscheidungen im Alltag aktiv teilnehmen.

UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention, kurz UN-KRK, ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Rechte von Kindern festschreibt und von fast allen Staaten der Welt ratifiziert wurde. Sie umfasst Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern und betont, dass Kinder als eigenständige Rechtssubjekte anzusehen sind, mit eigenen Bedürfnissen, Meinungen und dem Recht auf Mitbestimmung.
Für Kindertageseinrichtungen in Deutschland ergibt sich aus der Ratifizierung der UN-KRK eine klare Verpflichtung. Die Kinderrechte sind nicht nur ein pädagogisches Ideal, sondern rechtlich bindend. Im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII), dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, sind diese Rechte verankert und bilden die Grundlage für die Betriebserlaubnis jeder Kita. Einrichtungen müssen nachweisen, dass sie die Rechte der Kinder achten, schützen und fördern, etwa durch Partizipationskonzepte, Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und die Sicherstellung ihres Wohls.
Das heißt, dass Kindertageseinrichtungengesetzlich dazu verpflichtet sind, Kindern Beteiligung zu ermöglichen, ihre Selbstbestimmung zu stärken und sie vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen. Die Umsetzung der Kinderrechte ist eine fachliche und rechtliche Notwendigkeit, die sich durch alle Bereiche der Kita-Arbeit zieht, von der Raumgestaltung über den pädagogischen Alltag bis hin zur Zusammenarbeit mit Familien.

Kernpunkte der UN-Kinderrechtskonvention:

Schutzrechte:

Diese umfassen den Schutz vor Gewalt, Misshandlung, Ausbeutung und Diskriminierung

Förderrechte:

Dazu gehören das Recht auf Bildung, Gesundheit, angemessene Ernährung und eine gewaltfreie Erziehung

Beteiligungsrechte:

Kinder haben das Recht, ihre Meinung zu äußern und an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt zu werden

Die vier Grundprinzipien der UN-KRK sind:

Nichtdiskriminierung:

Jedes Kind hat die gleichen Rechte, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Behinderung

Kindeswohl:

Bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, muss das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen

Überleben und Entwicklung:

Jedes Kind hat das Recht auf Leben, Überleben und bestmögliche Entwicklung

Partizipation:

Kinder haben das Recht, ihre Meinung zu äußern und gehört zu werden

Die UN-KRK ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung der Rechte von Kindern weltweit. Sie erinnert daran, dass Kinder nicht nur schutzbedürftig sind, sondern auch eigenständige Persönlichkeiten mit Rechten, die es zu achten und zu schützen gilt.

Der Kreis der Kinderrechte

Dieses Schaubild zeigt die 12 wichtigsten Kinderrechte anschaulich in einem Kreis angeordnet. Es dient dazu, Kindern sowie Erwachsenen die zentralen Rechte von Kindern klar und verständlich zu vermitteln.

Die kreisförmige Darstellung unterstützt das Verständnis für die Gleichwertigkeit und Untrennbarkeit der Kinderrechte sowie für ihre vielfältigen Lebensbereiche.

Dieses tool kann vielseitig eingesetzt werden, etwa im Unterricht, für Präsentationen, Aushänge in Schulen und Kindertagesstätten oder in anderen pädagogischen Settings. Es eignet sich hervorragend, um Kinderrechte sichtbar zu machen, sie erlebbar und nachvollziehbar zu gestalten und damit die Bewusstseinsbildung und Partizipation zu fördern.

Buntes Kreisdiagramm mit der Überschrift: Kinder haben Rechte. In der Mitte des Kreises ist eine Illustration der Erde, um die Kinder unterschiedlicher Hautfarben Hand in Hand stehen. Der Kreis ist in bunte Segmente unterteilt, die verschiedene Kinderrechte benennen: Recht auf Schutz vor Misshandlung - Recht auf Leben - Recht auf Spiel und Freizeit - Recht auf Schutz vor Krieg - Recht auf Betreuung bei Behinderung - Recht auf freie Meinungsäußerung - Recht auf Gesundheit - Recht auf sichere Entwicklung und Schutz an der Grenze - Recht auf Bildung - Recht auf elterliche Fürsorge

Im Folgenden werden die 12 Kinderrechte jeweils mit dem dazugehörigen Artikel der VN-Kinderrechtskonvention vollständig erläutert. Dabei wird auch dargestellt, welche Bedeutung diese Rechte in der Praxis von Kindertagesstätten haben und wie sie die Arbeitsweise der pädagogischen Fachkräfte konkret beeinflussen und gestalten.

Dieses Wissen unterstützt pädagogische Fachkräfte darin, die Rechte der Kinder im Kita-Alltag zu achten, zu fördern und Kindern als selbstverständlichen Bestandteil ihres Alltags erlebbar zu machen.

Artikel 6: Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung

Recht auf Leben
Recht auf Schutz und Förderung der Entwicklung

Der Artikel 6 der VN-Kinderrechtskonvention besagt:

Hier wird der Schutz des Rechts des Kindes auf Leben und eine aktive Förderung seines Überlebens und seiner Entwicklung gefordert. Insbesondere in frühkindlichen Bildungseinrichtungen wie Kitas ist diese Verpflichtung spürbar, da pädagogische Fachkräfte dort maßgeblich an der Gewährleistung der Entwicklungschancen und der physischen und psychischen Gesundheit der Kinder beteiligt sind.

Wichtigste Eckpunkte

Bezug zur Arbeit der Fachkräfte in Betreuungseinrichtungen

Artikel 23: Recht auf Betreuung bei Behinderung

Recht auf Betreuung bei Behinderung
Recht auf Schutz und Förderung der Entwicklung

Artikel 23 der VN-Kinderrechtskonvention besagt:

Dieser Artikel verpflichtet die Vertragsstaaten, behinderten Kindern das Recht auf besondere Förderung und Betreuung zu gewährleisten, mit dem Ziel, ihnen ein erfülltes, selbstbestimmtes und würdiges Leben zu ermöglichen. Die pädagogische und therapeutische Arbeit von Fachkräften in Betreuungseinrichtungen ist zentral, um diese Rechte praktisch umzusetzen und die soziale Integration und individuelle Entwicklung behinderter Kinder zu unterstützen.

Wichtigste Eckpunkte

Bezug zur Arbeit der Fachkräfte in Betreuungseinrichtungen

Artikel 7,9: Recht auf elterliche Fürsorge

Recht auf elterliche Führsorge

Artikel 7,9 der VN-Kinderrechtskonvention behandeln das Recht auf elterliche Fürsorge und die Anerkennung der Rolle der Eltern bei der Erziehung des Kindes. Kinder haben das Recht, bei seinen Eltern zu leben und von ihnen angemessen versorgt zu werden.

Was besagt Artikel 7,9?

Wichtigste Eckpunkte

Bezug zur Arbeit der Fachkräfte in Betreuungseinrichtungen

Artikel 18: Verantwortung für das Kindeswohl

Recht auf elterliche Führsorge

Artikel 18 der VN-Kinderrechtskonvention regelt die gemeinsame Verantwortung der Eltern für das Kindeswohl und die Unterstützung durch den Staat.

Was besagt Artikel 18?

Wichtigste Eckpunkte

Bezug zur Arbeit der Fachkräfte in Betreuungseinrichtungen

Artikel 19: Recht auf Schutz vor Misshandlung

Recht auf Schutz vor Misshandlungen
Recht auf gewaltfreie Erziehung

Artikel 19 der VN-Kinderrechtskonvention legt den Schutz von Kindern vor jeglicher Form von Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung fest.

Dieser Artikel sichert Kindern das Recht auf Schutz vor Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung zu. Die Vertragsstaaten haben die Pflicht, hierfür umfassende Schutzsysteme einzurichten. Pädagogische Fachkräfte in Betreuungseinrichtungen tragen eine bedeutende Rolle bei der Umsetzung dieser Schutzpflichten und der Förderung eines sicheren und gewaltfreien Umfelds für Kinder.

Was besagt Artikel 19?

Wichtigste Eckpunkte

Bezug zur Arbeit der Fachkräfte in Betreuungseinrichtungen

Artikel 38: Recht auf Schutz vor Krieg

Schutz vor Krieg

Artikel 38 der VN-Kinderrechtskonvention legt besonderen Schutz für Kinder in bewaffneten Konflikten fest.

Dieser Artikel verpflichtet die Vertragsstaaten, Kinder vor den Gefahren bewaffneter Konflikte zu schützen, ihre Teilnahme an Kampfhandlungen zu verbieten und Maßnahmen zum Schutz und zur Betreuung betroffener Kinder sicherzustellen. Pädagogische Fachkräfte spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Schutzes und der Unterstützung in schwierigen Lebenslagen.

Was besagt Artikel 38?

Wichtigste Eckpunkte

Bezug zur Arbeit der Fachkräfte in Betreuungseinrichtungen

Artikel 12,13: Recht auf Meinungsfreiheit

Recht auf freie Meinungsäußerung

Artikel 12,13 der VN-Kinderrechtskonvention garantiert das Recht des Kindes auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

Dieser Artikel garantiert Kindern das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in vielfältigen Formen. Dieses Recht wird durch gesetzlich begrenzte Schranken geschützt, die das Wohl Dritter und der Gesellschaft berücksichtigen. Pädagogische Fachkräfte in Betreuung und Bildung spielen eine wichtige Rolle darin, dieses Recht praktisch umzusetzen und Kinder zu befähigen, ihre Meinungen sicher und respektvoll zu äußern.

Was besagt Artikel 12,13?

Wichtigste Eckpunkte

Bezug zur Arbeit der Fachkräfte in Betreuungseinrichtungen

Artikel 31: Recht auf Spiel und Freizeit

Recht auf Spiel und Freizeit

Artikel 31 der VN-Kinderrechtskonvention garantiert Kindern das Recht auf Ruhe, Freizeit, Spiel und aktive Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. Dieser Artikel sichert Kindern das Recht auf Spiel, Freizeit und kulturelle Teilnahme zu und verpflichtet die Staaten, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Pädagogische Fachkräfte in Bildungseinrichtungen sind zentrale Akteure, die diese Rechte durch Gestaltung von Freizeitangeboten und Schaffung von Freiräumen praktisch umsetzen und damit die gesunde Entwicklung der Kinder unterstützen.

Spiel ist dabei weit mehr als nur Zeitvertreib, es ist die zentrale Lernform in der frühen Kindheit und ermöglicht Kindern, die Welt zu erforschen, soziale Kompetenzen zu entwickeln und ihre Kreativität zu entfalten. Ruhe und Rückzugsmöglichkeiten sind ebenso bedeutsam, denn sie geben Kindern die Chance, sowohl ihre Eindrücke zu verarbeiten als auch sich zu regulieren. In der Kita bedeutet das konkret, dass Kinder selbstbestimmt entscheiden dürfen, wann sie spielen, sich ausruhen oder an Impulsen teilnehmen möchten. Die Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte besteht darin, eine anregende Umgebung zu schaffen, in der diese Rechte nicht nur theoretisch anerkannt, sondern im Alltag erlebbar werden. Nur wenn Kinder echte Freiräume erhalten, können sie ihre Persönlichkeit frei entfalten und zu selbstbewussten, aktiven Mitgliedern der Gesellschaft heranwachsen.

Was besagt Artikel 31?

Wichtigste Eckpunkte

Bezug zur Arbeit der Fachkräfte in Betreuungseinrichtungen

Artikel 28: Recht auf Bildung

Recht auf Bildung

Artikel 28 der VN-Kinderrechtskonvention sichert Kindern das Recht auf Bildung und legt die Rahmenbedingungen für Schule und Berufsausbildung fest.

Dieser Artikel formuliert das Recht des Kindes auf Bildung als Pflicht der Staaten, eine umfassende, zugängliche und chancengleiche Bildungslandschaft zu gewährleisten. Pädagogische Fachkräfte sind maßgebliche Akteure bei der Umsetzung dieses Rechts durch pädagogische Förderung und Beratung.

Was besagt Artikel 28?

Wichtigste Eckpunkte

Bezug zur Arbeit der Fachkräfte in Bildungseinrichtungen

Artikel 24: Recht auf Gesundheit

Recht auf Gesundheit

Artikel 24 der VN-Kinderrechtskonvention garantiert Kindern das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit und auf Zugang zu medizinischen Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit.

Dieser Artikel sichert das Recht aller Kinder auf bestmögliche Gesundheit und die Nutzung entsprechender medizinischer Angebote. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, alle wirksamen Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Recht zu verwirklichen. Pädagogische Fachkräfte in Betreuungseinrichtungen tragen durch Gesundheitsförderung, Aufklärung und Prävention wesentlich zur Umsetzung dieses Rechts bei.

Was besagt Artikel 24?

Wichtigste Eckpunkte

Bezug zur Arbeit der Fachkräfte in Betreuungseinrichtungen

Artikel 29: Recht auf Bildung

Recht auf Bildung

Artikel 29 der VN-Kinderrechtskonvention definiert die Ziele der Bildung und Anforderungen an die Gestaltung von Bildungseinrichtungen.

Was besagt Artikel 29?

Wichtigste Eckpunkte

Bezug zur Arbeit der Fachkräfte in Bildungseinrichtungen

Artikel 2: Recht auf Gleichheit

Recht auf Gleichheit Recht auf Schutz vor jeder Form der Diskriminierung

Artikel 2 der VN-Kinderrechtskonvention besagt:

Dieser Artikel ist eines der vier allgemeinen Grundprinzipien der Konvention. Er besagt, dass alle Rechte für jedes Kind gleich und uneingeschränkt gelten, unabhängig von jeglichem Status, ob persönlich, familiär, sozial oder kulturell. Dieses umfassende Diskriminierungsverbot ist grundlegend für eine gerechte Gesellschaft und stellt die Chancengleichheit sicher.

Was besagt Artikel 2?

Wichtigste Eckpunkte

Bezug zur Arbeit der Fachkräfte in Betreuungseinrichtungen

Artikel 1: Kinder haben Rechte

Recht auf Anerkennung als Kind Recht auf Geltung der Konvention

Artikel 1 ist der Definitionsartikel. Er legt fest, wer unter den Schutz und die Geltung der gesamten UN-Kinderrechtskonvention fällt: jeder Mensch unter 18 Jahren. Dies unterstreicht die universelle und umfassende Gültigkeit aller folgenden Artikel für die gesamte Kindheit und Jugend. Die Anerkennung als Kind ist die Grundvoraussetzung, um Träger aller in der Konvention verbrieften Rechte zu sein.

Was besagt Artikel 1?

Wichtigste Eckpunkte

Bezug zur Arbeit der Fachkräfte in Betreuungseinrichtungen

Quellen